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Anwalt für Unterhaltsrecht in Nürnberg – meine Kanzlei ist an Ihrer Seite!

Kindes- und Ehegattenunterhalt.

Eine Scheidung ist nicht nur eine emotionale Ausnahmesituation, sondern bedeutet auch eine finanzielle Veränderung. Dies ist insbesondere der Fall, wenn gemeinsame Kinder involviert sind. Holen Sie sich so früh wie möglich einen erfahrenen, zuverlässigen Anwalt für Unterhaltsrecht an die Seite – Rechtsanwaltskanzlei Reinhard Kohl in Nürnberg! Dieser ist vor den deutschen Familiengerichten verpflichtend.

Das Wichtigste zum Thema Unterhalt

Was ist Unterhalt und wer ist unterhaltsberechtigt?

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sieht im Abschnitt Unterhaltsverpflichtete § 1601 und folgende verschiedene Arten von Unterhalt vor:

  • Unterhalt für leibliche Kinder
  • Unterhalt für den ehemaligen Partner
  • Unterhalt für die eigenen Eltern

Anspruch auf Unterhalt haben Personen, die nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Kinder sind unterhaltsberechtigt, sofern sie nicht selbst erwerbstätig sein können – zum Beispiel wegen eines Schulbesuchs oder eines Studiums – oder dürfen.

Das andere Elternteil ist unterhaltsberechtigt, wenn es zum Beispiel aufgrund gesundheitlicher Gründe oder der Betreuung kleiner Kinder dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht.

Wie wird der Unterhalt berechnet?

Die Höhe des Unterhalts orientiert sich an der sogenannten Düsseldorfer Tabelle. In dieser ist der Umfang der Unterhaltszahlungen nach Einkommen, Vermögen und Lebenssituation gestaffelt.

Haben Geschiedene Anspruch auf Unterhalt?
Nach einer Scheidung muss jede Partei selbst für ihren Lebensunterhalt aufkommen. Es gibt jedoch einige Ausnahmen wie die Betreuung kleiner Kinder, Krankheit oder die einer Erwerbstätigkeit entgegenstehen. Sind die Kinder drei Jahre alt kann dem betreuenden Elternteil zumindest eine Teilzeitarbeit zugemutet werden. Unter Umständen kann Ehegattenunterhalt auch über drei Jahre hinaus gezahlt werden. Dies ist abhängig von den Betreuungsmöglichkeiten für die Kinder, der Dauer der Ehe sowie der Erwerbstätigkeit vor und während der Ehe.

Sind Nicht-Verheiratete unterhaltsberechtigt?
War das Paar nicht verheiratet, kann einer Partei nur Unterhalt gewährt werden, sollte diese kleine gemeinsame Kinder betreuen.

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