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Anwalt für Handelsrecht und Gesellschaftsrecht in Nürnberg – jetzt Termin für eine Rechtsberatung vereinbaren

Ihr erfahrener und kompetenter Anwalt ist für Sie da.

Wann immer Kaufleute eine geschäftliche Beziehung eingehen, sind zahlreiche Gesetze zu beachten. Dies gilt für den Einzelhändler ebenso wie für große Konzerne. Auf dem facettenreichen Gebiet des Handelsrechts und Gesellschaftsrechts kenne ich mich bestens aus. Als Anwalt berate ich Sie ausführlich und vertrete Sie vor allen deutschen Gerichten.

Was regelt das Handelsrecht?

Das Handelsrecht ist Teil des Zivilrechts und befasst sich mit den Handelsbeziehungen zwischen Kaufleuten. Es wird auch als Sonderrecht des Kaufmanns bezeichnet. Unterteilt wird das Handelsrecht in privatrechtliche sowie öffentlich-rechtliche Normen. Die privatrechtlichen Normen betreffen die Rechtsbeziehungen des Kaufmanns zu seinen Geschäftspartnern. Im Fokus der öffentlich-rechtlichen Normen stehen unter anderem der Kaufmannsbegriff, das Firmen- und Wettbewerbsrecht und das Bank- und Börsenrecht.

In Deutschland ist das Handelsrecht im Handelsgesetzbuch und seinen Nebengesetzen geregelt, während es auf europäischer Ebene überwiegend durch Richtlinien genormt ist.

Welche Themen umfasst das Gesellschaftsrecht?

Teil des Zivil- und Handelsrechts ist das Gesellschaftsrecht. Dieses beschäftigt sich mit dem Vergleich der Rechtsnormen der unterschiedlichen Personenvereinigungen. Dazu gehören unter anderem die Gesellschaftsgründung sowie der Verkauf und die Vererbung von Gesellschaften.

Welche Unterschiede bestehen zwischen dem Handelsrecht und dem Steuerrecht?

Im Handels- und Steuerrecht ist die Bilanz für jeweils verschiedene Empfänger bestimmt. Während die Jahresbilanz im Steuerrecht an das Finanzamt geht, informiert die Handelsbilanz externe Adressaten über die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage eines Unternehmens.

Wer ist laut Handelsrecht buchführungspflichtig?

Grundsätzlich ist jeder Kaufmann zur Buchführung verpflichtet. Ausgenommen von dieser Regelung des Handelsgesetzbuchs (HGB § 238) sind lediglich Unternehmen, deren jährlicher Umsatz 600.000 Euro Umsatz oder 60.000 Euro Gewinn unterschreitet.

Lassen Sie uns jetzt über Ihren Fall sprechen. Gerne stehe ich Ihnen unter anderem auch im Arbeitsrecht, Erbrecht, Strafrecht oder Medizinrecht zur Verfügung.

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