Erbrecht verständlich erklärt: So sichern Sie Ihren Nachlass richtig ab
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Das Thema Erbrecht schieben die meisten Menschen auf die lange Bank. Wer jedoch nicht rechtzeitig vorsorgt, überlässt die Verteilung seines Vermögens dem Gesetzgeber – was oft zu ungewollten Streitigkeiten in der Familie führt.
1. Gesetzliche Erbfolge vs. Testament
Gibt es kein Testament, greift das Gesetz nach dem Prinzip der Verwandtschaftsgrade ("Ordnungen"):
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1. Ordnung: Kinder, Enkel (Schließen Verwandte fernerer Ordnungen aus)
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2. Ordnung: Eltern, Geschwister, Nichten/Neffen
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3. Ordnung: Großeltern, Tanten/Onkel
Wichtig für Ehepartner: Ehegatten erben neben Verwandten der 1. Ordnung meist die Hälfte des Nachlasses (Zugewinngemeinschaft), teilen sich den Rest aber mit den Kindern.
2. Formfehler beim Testament vermeiden
Damit ein eigenhändiges Testament rechtsgültig ist, müssen Sie zwingend folgende Regeln beachten:
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Vollständig handschriftlich: Nicht am Computer tippen und ausdrucken!
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Eigenhändige Unterschrift: Am Ende des Textes mit Vor- und Nachnamen.
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Datum und Ort: Unverzichtbar, falls mehrere Testamente existieren.
3. Der Pflichtteil: Nicht jeden kann man komplett übergehen
Wer nahe Angehörige (Kinder, Ehepartner, unter Umständen Eltern) im Testament übergeht, entreichert sie nicht vollständig. Der Pflichtteil entspricht der Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist ein reiner Zahlungsanspruch in Geld.
Freibeträge bei der Erbschaftssteuer
| Verhältnis zum Erblasser | Freibetrag |
| Ehepartner / Eingetragene Lebenspartner | 500.000 € |
| Kinder / Stiefkinder | 400.000 € (pro Kind) |
| Enkelkinder | 200.000 € |
| Geschwister, Nichten, Neffen, Fremde | 20.000 € |
Vorsorge spart Ihren Angehörigen im Ernstfall Bürokratie, Geld und schmerzhaften Streit.