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Rechtsanwalt für Erbrecht und Patientenverfügung in Nürnberg

Jetzt ausführlich beraten lassen!

Wie kann ich meinen Nachlass zu Lebzeiten regeln? Was ist, wenn ich aus der Erbfolge ausgeschlossen wurde? Kann ich ein Erbe auch ausschlagen?

Ein Rechtsanwalt für Erbrecht weiß Rat! Wenden Sie sich an mich für eine ausführliche Rechtsberatung und die Vertretung vor Gericht.

Die Besonderheit des Erbrechts ist sicherlich der emotionale Aspekt, der zu den juristischen Angelegenheiten kommt. Während der Verlust des verstorbenen Angehörigen betrauert wird, sind außerdem die Erbangelegenheiten zu regeln. Nicht selten kommt es zu Familienstreitigkeiten um ein Erbe, was eine enorme Belastung für alle Beteiligten bedeutet.

Häufig hinterlässt ein Verstorbener aber auch Schulden, sodass die nächsten Angehörigen das Erbe ausschlagen wollen. Der Beistand durch einen erfahrenen Rechtsanwalt für Erbrecht ist in jedem Fall unverzichtbar!

Wenden Sie sich für folgende Themen an mich:

  • Testamentserstellung
  • Testamentsanfechtung
  • Pflichtteil
  • Ausschluss von der Erbfolge
  • Erbausschlagung

Pflichtteil – ein häufiger Zankapfel des Erbrechts

Jeder kann zu Lebzeiten selbst entscheiden und im Testament festhalten, wen er als Erben einsetzt. Die Enterbung der nächsten Angehörigen bedarf keiner Begründung. In diesem Fall haben die nächsten Angehörigen, in der Regel die Kinder, aber auch Geschwister und Eltern sowie der Ehepartner jedoch grundsätzlich Anspruch auf einen Pflichtteil. Die Höhe des Pflichtteils beträgt 50 Prozent des gesetzlichen Erbteils.

Das Pflichtteilsrecht kann nur aus gravierenden, gesetzlich vorgegebenen Gründen entzogen werden. Beispiele: Der Pflichtteilsberechtigte trachtet dem Erblasser oder einer ihm nahestehenden Person nach dem Leben oder der Pflichtteilsberechtigte wurde wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt. Wichtig: Der Grund für die Entziehung des Pflichtteils muss in dem Testament aufgeführt sein.

Sprechen Sie mit Ihrem Rechtsanwalt für Erbrecht – als Erblasser, Erbe oder Pflichtteilsberechtigter.

Mit einer Patientenverfügung Vorkehrungen für den Ernstfall treffen

Vorsorge ist in jedem Alter wichtig, denn ein einziger Moment kann das komplette Leben verändern. Mit einer Patientenverfügung stellen Sie sicher, dass alle wichtigen Entscheidungen in Ihrem Sinne getroffen werden, wenn Sie zum Beispiel nach einem Unfall nicht mehr in der Lage sein sollten, Ihren Willen zu erklären. Gleichzeitig entlasten Sie Ihre Angehörigen, indem Sie ihnen diese Wahl abnehmen. In der Patientenverfügung wird festgehalten, ob und welche medizinischen Eingriffe und lebensverlängernden Maßnahmen in solchen Fällen erwünscht sind.

In meiner Rechtsanwaltskanzlei können Sie sich außerdem zur Betreuungsvollmacht und deren Formalitäten informieren lassen. Auch hier gilt: Sollten Sie durch eine Erkrankung oder einen Unfall handlungsunfähig werden, bestimmt das Gericht Ihren Betreuer. Haben Sie hingegen eine Betreuungsvollmacht, können Sie eigenständig bestimmen, wer Sie im Bedarfsfall betreut.

Lassen Sie sich von mir kompetent zu Ihrem individuellen Rechtsfall und zur Patientenverfügung beraten.

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